← Zurück zu KALENDIQ

Auftragsbearbeitungsvereinbarung (AVV)

Stand: 30. September 2026

Diese Auftragsbearbeitungsvereinbarung ergänzt die zwischen dem Kunden und KALENDIQ bestehenden Vertragsbedingungen, soweit KALENDIQ Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet.

1. Vertragsparteien

Auftraggeber ist der Betrieb beziehungsweise die Organisation, welche KALENDIQ nutzt.

Auftragsbearbeiter ist:
Sven Blaser
Mädergutstrasse 45, 3018 Bern
Schweiz
E-Mail: contact@kalendiq.ch

2. Gegenstand und Zweck der Bearbeitung

KALENDIQ stellt dem Auftraggeber eine webbasierte Plattform zur Organisation und Verwaltung betrieblicher Abläufe zur Verfügung.

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt insbesondere zur Bereitstellung von Funktionen für:

  • Terminplanung und Onlinebuchungen;
  • Kundenverwaltung;
  • Mitarbeiter- und Verfügbarkeitsverwaltung;
  • Wartelisten und Terminstatus;
  • E-Mail- und SMS-Benachrichtigungen;
  • Leistungen, Produkte, Lager und Gutscheine;
  • Kasse und Rechnungen;
  • Support, Sicherheit und technischen Betrieb.

3. Kategorien betroffener Personen

Die Bearbeitung kann insbesondere Daten folgender Personen betreffen:

  • Kundinnen und Kunden des Auftraggebers;
  • Mitarbeitende des Auftraggebers;
  • Benutzerinnen und Benutzer von KALENDIQ;
  • Interessenten und Personen, die eine Onlinebuchung vornehmen.

4. Kategorien von Personendaten

Je nach Nutzung können insbesondere folgende Daten bearbeitet werden:

  • Name und Kontaktdaten;
  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer;
  • Termin-, Buchungs- und Wartelistendaten;
  • Mitarbeiter-, Arbeitszeit-, Abwesenheits- und Feriendaten;
  • Leistungs-, Rechnungs-, Gutschein- und Transaktionsdaten;
  • Nachrichten- und Benachrichtigungsdaten;
  • technische Nutzungs- und Protokolldaten.

5. Verantwortlichkeit des Auftraggebers

Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmässigkeit der Bearbeitung seiner Personendaten verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher, dass eine ausreichende Grundlage für die Erhebung, Nutzung und Übermittlung der über KALENDIQ bearbeiteten Daten besteht.

6. Weisungsgebundene Bearbeitung

KALENDIQ bearbeitet die vom Auftraggeber übermittelten Personendaten grundsätzlich nur im Rahmen des Vertrags, der Nutzung der Plattform und der dokumentierten Weisungen des Auftraggebers.

Gesetzlich vorgeschriebene Bearbeitungen bleiben vorbehalten.

7. Vertraulichkeit

Personen, die im Rahmen des Betriebs von KALENDIQ Zugriff auf Personendaten erhalten, werden soweit erforderlich zur Vertraulichkeit verpflichtet und dürfen Daten nur im Rahmen ihrer Aufgaben bearbeiten.

8. Datensicherheit

KALENDIQ trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der bearbeiteten Personendaten.

Die Massnahmen orientieren sich am Risiko der jeweiligen Datenbearbeitung und können insbesondere Zugriffskontrollen, Authentifizierung, verschlüsselte Datenübertragung, technische Protokollierung, Berechtigungskonzepte, Datensicherung und Sicherheitsmassnahmen der eingesetzten Infrastruktur umfassen.

9. Unterauftragsbearbeiter

Der Auftraggeber ermächtigt KALENDIQ, geeignete Unterauftragsbearbeiter einzusetzen, soweit dies für die Bereitstellung und den Betrieb der Plattform erforderlich ist.

Nach aktuellem technischen Stand können insbesondere folgende Anbieter beziehungsweise Anbietergruppen eingesetzt werden:

  • Supabase – Datenbank-, Authentifizierungs-, Speicher- und Backend-Dienste;
  • Vercel – Hosting und Bereitstellung der Webanwendung;
  • Resend – Versand von E-Mails;
  • Stripe – Zahlungs- und Abonnementabwicklung;
  • Twilio – SMS-Kommunikation, soweit aktiviert.

KALENDIQ stellt im erforderlichen Umfang sicher, dass Unterauftragsbearbeiter angemessene Datenschutz- und Sicherheitsverpflichtungen übernehmen.

10. Änderungen bei Unterauftragsbearbeitern

KALENDIQ kann Unterauftragsbearbeiter ergänzen oder ersetzen, sofern dadurch ein angemessenes Datenschutzniveau erhalten bleibt. Wesentliche Änderungen können in geeigneter Form bekannt gegeben werden.

11. Bearbeitung im Ausland

Unterauftragsbearbeiter können Daten ausserhalb der Schweiz bearbeiten. KALENDIQ berücksichtigt dabei die anwendbaren gesetzlichen Anforderungen an internationale Datenbekanntgaben.

Soweit für ein Empfängerland kein angemessenes Datenschutzniveau anerkannt ist, werden soweit erforderlich geeignete Garantien, insbesondere anerkannte Standardvertragsklauseln oder andere gesetzlich vorgesehene Schutzmechanismen, eingesetzt.

12. Unterstützung des Auftraggebers

KALENDIQ unterstützt den Auftraggeber im angemessenen und technisch möglichen Umfang bei der Erfüllung datenschutzrechtlicher Pflichten, soweit die hierfür erforderlichen Informationen oder Funktionen bei KALENDIQ liegen.

13. Anfragen betroffener Personen

Erhält KALENDIQ eine Anfrage einer betroffenen Person, die sich auf Daten bezieht, welche im Auftrag eines Kunden bearbeitet werden, kann KALENDIQ die Anfrage an den zuständigen Auftraggeber weiterleiten beziehungsweise die betroffene Person an diesen verweisen.

14. Datenschutzverletzungen

KALENDIQ informiert den Auftraggeber ohne unangemessene Verzögerung über bekannt gewordene Datenschutzverletzungen, die vom Auftrag umfasste Personendaten betreffen, soweit eine solche Information zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten des Auftraggebers erforderlich ist.

15. Löschung und Rückgabe von Daten

Nach Beendigung des Vertrags werden im Auftrag bearbeitete Daten nach Massgabe der vertraglichen Vereinbarungen, technischen Abläufe und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht oder, soweit vorgesehen und technisch möglich, dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und technisch erforderliche Sicherungskopien bleiben vorbehalten.

16. Nachweise und Informationen

KALENDIQ stellt dem Auftraggeber auf angemessene Anfrage diejenigen Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Einhaltung der für die Auftragsbearbeitung geltenden Verpflichtungen nachvollziehen zu können.

Dabei sind berechtigte Geheimhaltungs-, Sicherheits- und Schutzinteressen von KALENDIQ sowie anderer Kunden zu berücksichtigen.

17. Dauer

Diese Vereinbarung gilt für die Dauer der Auftragsbearbeitung im Rahmen des Vertrags über die Nutzung von KALENDIQ.

18. Rangfolge

Bei Widersprüchen zwischen dieser AVV und den allgemeinen Vertragsbedingungen gehen hinsichtlich der Auftragsbearbeitung die spezielleren Bestimmungen dieser AVV vor.

19. Anwendbares Recht

Es gilt Schweizer Recht unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen.

20. Kontakt

Datenschutz- und AVV-Anfragen können an contact@kalendiq.ch gerichtet werden.

© 2026 KALENDIQ. Alle Rechte vorbehalten.
AGBDatenschutzImpressumAVV